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Sportschützen - Halden
Sportschützen - Halden

Coronavirus

Per 19. April 2021 hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen verfügt. In Indoor- und Outdoor-Schiessanlagen sind Trainings und Wettkämpfe unter Einhaltung strenger Schutzmassnahmen erlaubt.



Der Schweizer Schiesssportverband hat seine Indoor- und Outdoor-Schutzkonzepte den neu geltenden Vorschriften angepasst.
   

Allgemein gültige Verhaltensgrundsätze:

  • Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training/Wettkampf

  • Strikte Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des BAG

  • Im Schiessstand ist das Tragen einer Schutzmaske obligatorisch, unabhängig vom Abstand!
    Beim Schiessen darf die Maske entfernt werden, sofern die Abstandsregeln gemäss Schutzkonzept eingehalten werden können.

  • Schützenstuben dürfen als Umkleideraum genutzt werden (mit Maske, keine Verpflegungsmöglichkeit). Ansonsten gelten für Schützenstuben / Wirtschaften in den Schiessanlagen die Vorgaben des BAG für die Gastronomie.

Dokumente


Outdoor-Schutzkonzept (gültig ab 19. April 2021) 
Indoor-Schutzkonzept (gültig ab 19. April 2021) 
Prinzipskizzen Schiessstände 
Anwesenheitsliste Training / Wettkampf (gültig ab 6. Juni 2020)